Hessisches Strahlenschutzkataster
Genehmigungen nach Strahlenschutzverordnung
Wer mit radioaktiven Stoffen umgeht oder Anlagen betreibt, die ionisierende Strahlen erzeugen, benötigt dafür eine Genehmigung. In Hessen werden alle Genehmigungen nach Strahlenschutzverordnung in einer zentralen Datenbank erfasst, dem Hessischen Strahlenschutzkataster.
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen sind genehmigungspflichtig. In Hessen werden Genehmigungen nach Strahlenschutzverordnung von den Regierungspräsidien und dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat erteilt. Im Auftrag des Ministeriums werden alle Genehmigungen und die zugehörigen Umgangsdaten wie z. B. verwendete Radionuklide, deren Aktivitäten und Verwendungszweck im Hessischen Strahlenschutzkataster erfasst.
Diese Datenbank dient der hessischen Verwaltung als Basis für eine effiziente Aufsicht über den Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie über Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen in Hessen. Mit Hilfe des Strahlenschutzkatasters können z.B. folgende Fragen leicht beantwortet werden:
- Welchen Umfang hat die Genehmigung?
- Wo wird mit welchen radioaktiven Stoffen zu welchem Zweck umgegangen?
- Wie entwickelt sich die Anwendung radioaktiver Stoffe?
- Welche Nuklide und Aktivitäten werden eingesetzt?
Das Hessische Strahlenschutzkataster wird vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie betrieben, wobei alle Regierungspräsidien in Hessen sowie das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat als oberste zuständige Landesbehörde jederzeit Zugriff auf die Daten haben.
Aktuelle Umgangsdaten von den Genehmigungsinhabern aus den Bereichen Medizin, Industrie und Gewerbe, Forschung und Behörden werden jährlich durch das Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie eingeholt und im Strahlenschutzkataster erfasst.