Entsorgung radioaktiver Abfälle
Landessammelstelle Hessen
Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie betreibt die Hessische Landessammelstelle für radioaktive Abfälle. Seit Ende der 60er Jahre werden dort radioaktive Abfälle aus Forschung, Industrie, Gewerbe und Medizin zwischengelagert.
Landessammelstellen für radioaktive Abfälle sind Zwischenlager für (schwach) radioaktive Abfälle, die von den Bundesländern unterhalten werden. Radioaktive Abfälle müssen gemäß Atomgesetz geordnet beseitigt werden. Hierfür ist nach dem Verursacherprinzip der jeweilige Abfallerzeuger verantwortlich. Die Beseitigung erfolgt letztlich in einem Endlager. Bis ein solches Endlager zur Verfügung steht, müssen die Abfälle zwischengelagert werden. Für radioaktive Abfälle aus Forschung, Industrie, Gewerbe und Medizin hat das Gesetz den Bundesländern die Verpflichtung auferlegt, für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet anfallenden radioaktiven Abfälle Sammelstellen einzurichten.
Mit der Einrichtung der Hessischen Landessammelstelle für radioaktive Abfälle im Forst Roßberg der Gemeinde Ebsdorfergrund (Kreis Marburg-Biedenkopf) Ende der 60er Jahre und deren Modernisierung Anfang der 90er Jahre hat das Land Hessen zur Erfüllung dieser Aufgabe eine Zwischenlagerstätte für Abfälle aus Forschung, Industrie, Gewerbe und Medizin geschaffen.
Radioaktive Abfälle aus dem kerntechnischen Brennstoffkreislauf und aus Kernkraftwerken waren von Anfang an nicht für eine Zwischenlagerung in der Landessammelstelle zugelassen und bleiben auch weiterhin von der Annahme ausgeschlossen.
Der Betrieb der Landessammelstelle wird in Bundesauftragsverwaltung durchgeführt. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie übernimmt als Betreiberin der Landessammelstelle grundsätzlich alle radioaktiven Abfälle außerhalb des Kernbrennstoffkreislaufes in den Landesbesitz und sorgt für die anschließende Weitergabe bzw. Beseitigung.
Vor der Einlagerung in das Zwischenlager werden die radioaktiven Abfälle einer Eingangskontrolle unterzogen. Durch radiologische Messungen werden hierbei die Angaben des Ablieferers zum radioaktiven Abfall überprüft. Ein Teil der bei den Ablieferern übernommenen radioaktiven Abfälle wird zunächst nicht zur Landessammelstelle, sondern auf direktem Weg zu Vertragspartnern zur Konditionierung verbracht.
Das Zwischenlagervolumen der Landessammelstelle beträgt etwa 400 m³. Bezogen auf 200 Liter-Behälter entspricht dies etwa 1.500 Einzelgebinden.
Zukünftig sollen nicht wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle in der ehemaligen Schachtanlage Konrad bei Salzgitter endgelagert werden. Vor Abgabe an das Endlager müssen aus den zur Zwischenlagerung übernommenen radioaktiven Abfällen endlagerfähige Abfallprodukte erzeugt werden. Dazu werden unter gutachterlicher Aufsicht geeignete Verfahrensschritte durchgeführt, wie z.B. externes Verpressen oder Verbrennen (Konditionierung), radiologische Messung und Dokumentationsprüfung.
Für Konditionierungsmaßnahmen hat das Land Hessen mit der Kerntechnischen Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE GmbH) einen Konditionierungsvertrag abgeschlossen. Ablieferungsbedingung für die Abgabe radioaktiver Rohabfälle an die Landessammelstelle ist deshalb die Sortierung und Verpackung der Abfälle gemäß den Annahmebedingungen der KTE GmbH. Die aktuellen Annahmebedingungen der KTE GmbH sowie die für die stoffliche Deklaration der radioaktiven Abfälle zu verwendende Stoffliste finden Sie unter den rechts oder am Seitenende angegebenen Links.
Bevor radioaktiver Abfall von einem Anwender radioaktiver Stoffe in Hessen an die Hessische Landessammelstelle abgegeben werden kann, ist zunächst ein schriftlicher, formloser Antrag erforderlich. Von den rechts oder am Seitenende genannten Ansprechpartnern werden anschließend nach einer ersten Prüfung und gegebenenfalls Rücksprache die erforderlichen Formblätter zur Verfügung gestellt.