Teil 3 Untersuchung und Beurteilung des Wirkungspfades Boden -> Grundwasser - Sickerwasserprognose (2. Auflage 2002)
Handbuch Altlasten Band 3, Teil 3 (410 KB)
Mit dem Instrument der Sickerwasserprognose soll die von verunreinigtem Boden ausgehende Gefährdung des Grundwassers abschätzt werden. Die Sickerwasserprognose ist anwendbar, wenn der Schadensherd in der ungesättigten Bodenzone liegt und der Transport von Schadstoffen aus dem Schadensherd in das Grundwasser über das Sickerwasser stattfindet (s. Abb.).
Ziel der Sickerwasserprognose ist die Abschätzung der Schadstoffkonzentration und -fracht im Sickerwasser am sogenannten Ort der Beurteilung. Dieser befindet sich etwa im Bereich des Grundwasserhöchststandes.
In der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) werden 3 Möglichkeiten aufgezählt, wie die Sickerwasserprognose durchgeführt werden kann: Bodenuntersuchungen im Labor, Untersuchungen im Grundwasser und In-situ-Untersuchungen.
Bis zum Erscheinen des vorliegenden Handbuches fehlten jedoch praktikable Instrumente zur Umsetzung der Sickerwasserprognose. Insbesondere die Ermittlung der Schadstofffreisetzung aus Böden, z.B. mittels Elutionsverfahren, sowie die Beurteilung des Rückhalte- und Abbauvermögens der ungesättigten Bodenzone lassen einen breiten Interpretationsspielraum zu. Computergestützte Stofftransportmodelle, die prinzipiell zur Beschreibung der Vorgänge in der ungesättigten Bodenzone geeignet sein könnten, sind nur in wenigen Fällen praktikabel.
Daher hat das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG)* in Zusammenarbeit mit einem Arbeitskreis aus Fachleuten der Umweltverwaltung das vorliegende Handbuch als praxistaugliche Arbeitshilfe zur Sickerwasserprognose entwickelt. Das Handbuch ist insbesondere für orientierende Untersuchungen nach § 9 Abs. 1 BBodSchG geeignet und richtet sich an die Mitarbeiter in Behörden und Ingenieurbüros.
Wesentliche Bestandteile des Handbuches sind
• Datenblätter mit Angaben zu den chem.-physik. Eigenschaften organischer Stoffgruppen sowie zu deren Mobilität und Abbaubarkeit,
• Kurzbeschreibung der wichtigsten Elutionsverfahren mit Hinweisen zum Anwendungsbereich und zu Vor- und Nachteilen,
•Tabellen, mit denen der Schadstoffrückhalt- und abbau im Untergrund und die Grundwassergefährdung abgeschätzt werden können,
•Bearbeitungshinweise für den Fall, dass Bodenverunreinigungen in der gesättigten Zone liegen.
Das nachfolgende Beispiel eines Heizöl-Schadensfalls zeigt das Ablaufschema bei einer Sickerwasserprognose nach den Vorgaben des Handbuches. Die Sickerwasserprognose findet im Beispielfall auf Basis von Bodenuntersuchungen statt, die im Rahmen einer orientierenden Untersuchung durchgeführt wurden. Die Einstufung der Grundwassergefährdung beruht dabei auf drei Säulen, die gleichberechtigt nebeneinander stehen: 1. Mobilität der Schadstoffe, 2. Schutzfunktion der ungesättigten Bodenzone, 3. Schadstoffgehalte im Boden.
Mobilität der Schadstoffe:
Aus Anhang 1 des Handbuches kann entnommen werden, dass Heizöl aufgrund seiner chem.-physik. Stoffeigenschaften eine mittlere Mobilität aufweist.
Schutzfunktion der ungesättigten Bodenzone:
Im Beispielfall soll aufgrund der geologischen Untergrundverhältnisse eine mittlere Schutzfunktion angenommen werden. Für die Einstufung wird die Tabelle 1 des Handbuches herangezogen.
Schadstoffgehalte im Boden:
In Bodenproben wurden Gehalte an Mineralölkohlenwasserstoffen bis zu 8000 mg/kg bestimmt. Nach Anhang 3 des Handbuches sind die Schadstoffgehalte als sehr hoch einzustufen.
Grundwassergefährdung:
Für die Einstufung der Grundwassergefährdung wird die untenstehende Tabelle herangezogen (Tabelle 2 im Handbuch).
Im Beispielfall kommt die Sickerwasserprognose zu dem Ergebnis, dass eine Grundwassergefährdung wahrscheinlich ist. Daher liegt der hinreichende Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung mit Auswirkungen auf das Grundwasser vor, so dass die zuständige Behörde Detailuntersuchungen nach § 9 Abs. 2 BBodSchV anordnen kann.
15,00 Euro
* Seit dem 1.1.2016 Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG)