Auswertungen aus der hessischen Altflächendatei FIS AG
In der folgenden Tabelle sind die Altflächen aus dem FIS AG – Fachinformationssystem Altflächen und Grundwasserschadensfälle dargestellt.
Kennzahlen zu Grundwasserschadensfällen und sonstigen schädlichen Bodenveränderungen, die ebenfalls in FIS AG geführt werden, finden Sie in der jährlichen Veröffentlichung Zahlen und Fakten.
Kennzahlen für die bundesweite Altlastenstatistik
(Ab dem Jahr 2020 wird die bundesweite Altlastenstatistik nach einer neuen Systematik erstellt; ein direkter Vergleich der Kennzahlen mit früheren Jahren ist nicht möglich.)
Lfd.Nr. | Kennzahl | Hessen 1.7.2024 |
---|---|---|
1 | Gefahrenverdacht abzuklären | 2.622 |
2 | Gefahrenverdacht ausgeräumt | 5.288 |
3 | Altlasten | 894 |
4 | Sanierung abgeschlossen | 1.230 |
5 | Altlastverdächtige Flächen (landesspezifische Angaben der Länder) (Hessen: Ersterfassung und Lagevalidierung) | 95.394 |
Die lfd. Nr. 5 zeigt, dass es sich bei den Angaben zu altlastverdächtigen Flächen um landesspezifische Angaben handelt. Das liegt daran, dass bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen erst ab einem gewissen Stand der Altlastenbearbeitung bestehen. Unterschiede in den Ländern betreffen u.a. die Methodik der Erfassung potentiell kontaminierter Flächen und deren Zusammenstellung in den jeweiligen Datenbanken. Möchte man sich daher einen detaillierten Überblick über die Altlastenthematik in Hessen verschaffen, ist es sinnvoll, zusätzlich zur Bundesstatistik auch einen Blick in die landesspezifischen Daten zu Hessen zu werfen (Zahlen und Fakten).
Wie unten erläutert, setzt sich die obige lfd. Nummer 5 für Hessen aus Altflächen mit den Status ‚Fläche nicht bewertet‘ und ‚Adresse/Lage überprüft (validiert)‘ zusammen.
Hier finden Sie die bundesweite Altlastenstatistik.
Dort befinden sich auch die Erläuterungen zu den Kennzahlen in der obigen Tabelle.
Erläuterungen der Kennzahlen aus Sicht der hessischen Kategorien:
In der hessischen Altflächendatei (FIS AG) zeigt der ‚Status der Gesamtfläche‘ den aktuellen Bearbeitungsstand für das gesamte Grundstück.
Im Folgenden steht nach dem jeweiligen Status in Klammern die lfd. Nummer der Kennzahlen der obigen Tabelle für die bundesweite Altlastenstatistik.
Fläche nicht bewertet (lfd. Nr. 5)
Die von den Gemeinden erhobenen Altablagerungen und Altstandorte werden in der Regel zunächst in der Altflächendatei erfasst, ohne dass eine weitere Prüfung der Flächen stattgefunden hat. Dieser Status beinhaltet keine Bewertung hinsichtlich des Vorliegens einer schädlichen Bodenveränderung oder sonstigen Gefahr.
Adresse/Lage überprüft (validiert) (lfd. Nr. 5)
Die erste Überprüfung einer Altablagerung oder eines erfassten Altstandortes ist erfolgt (tatsächliche Nutzung einer Fläche, Betriebszeitraum o.ä.). Der Standort ist mit der heute gültigen Adresse und den Koordinaten lokalisiert. Dieser Status beinhaltet keine Bewertung hinsichtlich des Vorliegens einer schädlichen Bodenveränderung oder sonstigen Gefahr.
Anfangsverdacht (lfd. Nr. 1)
Im Rahmen einer Einzelfallrecherche ist eine vertiefte Aktenauswertung, Ortsbegehung, Karten- und Luftbildauswertung, Zeitzeugenbefragung u.ä. erfolgt. Die Kenntnisse reichen jedoch für eine Bewertung noch nicht aus, es besteht noch kein Verdacht nach § 9 Abs.1 BBodSchG. Weitere Untersuchungen sind notwendig.
Anfangsverdacht nicht bestätigt (lfd. Nr. 2)
Im Rahmen einer Einzelfallrecherche ist eine vertiefte Aktenauswertung, Ortsbegehung, Karten- und Luftbildauswertung, Zeitzeugenbefragung u.ä. erfolgt. Es liegen jedoch keine Anhaltspunkte für eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vor. Die Fläche scheidet aus der Bearbeitung aus.
Altlastverdächtige Fläche (lfd. Nr. 1)
Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Weitere Untersuchungen sind erforderlich.
Altlastverdacht aufgehoben (lfd. Nr. 2)
Der Altlastverdacht ist aufgehoben, wenn sich Anhaltspunkte für schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren nicht bestätigt haben. Es sind keine Maßnahmen erforderlich. Die Fläche scheidet aus der Bearbeitung aus; sie bleibt aber dennoch in der Altflächendatei dauerhaft gespeichert (Auch eine Negativinformation ist eine wichtige Information!).
Altlast - Sanierungsbedarf festgestellt (lfd. Nr. 3)
Eine Boden- oder Gewässerverunreinigung macht eine Sanierung erforderlich.
Altlast - in der Sanierung (Sicherung) / Altlast - in der Sanierung (Dekontamination) (lfd.Nr. 3)
Auf der Fläche werden Maßnahmen zur Sanierung der Boden- und/oder Grundwasserverunreinigung durchgeführt. Sicherung bedeutet, dass eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindert oder vermindert wird, ohne die Schadstoffe zu beseitigen. Dekontamination bedeutet, dass die Schadstoffe beseitigt oder vermindert wurden.
Altlast - Fläche teilsaniert (lfd. Nr. 3)
Die Teilsanierung einer Fläche kann auf verschiedene Weise erfolgt sein:
flächenbezogen: einzelne Flurstücke oder Teilgrundstücke der Gesamtfläche wurden saniert;
schadstoffbezogen: ein Schadstoff von mehreren wurde entfernt;
medienbezogen: eines der betroffenen Medien (Boden, Grundwasser, Bodenluft) wurde saniert (z.B. Bodensanierung abgeschlossen, Grundwassersanierung läuft noch weiter).
Sanierung (Sicherung) abgeschlossen (lfd. Nr. 3) / Sanierung (Dekontamination) abgeschlossen (lfd. Nr. 4)
Die Maßnahmen zur Sanierung der Boden- und/oder Grundwasserverunreinigung auf der Fläche sind abgeschlossen.
Sicherung bedeutet, dass eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindert oder vermindert wird, ohne die Schadstoffe zu beseitigen.
Dekontamination bedeutet, dass die Schadstoffe beseitigt oder vermindert wurden.
Hinweis: Auch nach einer Sanierung können noch Schadstoffe in Boden oder Grundwasser verbleiben. Eventuell können noch Maßnahmen zur Nachsorge erforderlich sein.
Nachsorge (lfd. Nr. 3)
Wenn nach abgeschlossener Sanierung (Dekontamination) die Schadstoffe vermindert, aber nicht vollständig entfernt wurden, sind ggf. Überwachungsmaßnahmen erforderlich; diese können befristet oder dauerhaft notwendig sein. Bei Sanierung durch Sicherung ist dauerhaft die Wirksamkeit der Sicherungselemente, z.B. der Deponieabdichtung, zu überwachen.
Nachsorge abgeschlossen (lfd. Nr. 4)
Die Bearbeitung des Falles ist abgeschlossen. Eine weitere Überwachung ist nicht erforderlich.
Hier finden Sie die hessischen Meldungen der bundesweiten Kennzahlen vergangener Jahre. Dass diese auf Grund der im Jahre 2020 geänderten Systematik nicht unmittelbar mit den aktuellen Kennzahlen vergleichbar sind, wurde bereits oben erwähnt.
Weitere interessante Auswertungen und Zahlen aus der hessischen Altflächendatei und zur Altlastenbearbeitung in Hessen: Zahlen und Fakten