Fotovoltaik auf Deponien und Altablagerungen
Stillgelegte Deponien und Altablagerungen können als Standorte für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen geeignet sein. In der vorliegenden Arbeitshilfe sind die wichtigsten rechtlichen und technischen Aspekte zusammengefasst. Die Arbeitshilfe wurde vom Hessischen Umweltministerium, dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie* und dem Hessischen Wirtschaftsministerium erstellt.
Arbeitshilfe: Fotovoltaik auf Deponien und Altablagerungen
Mit Erlass vom 1.7.2009 hatte das Hessische Umweltministerium eine Umfrage bei den hessischen Regierungspräsidien durchgeführt, welche Altablagerungen als Standorte für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen in Frage kommen. Den Regierungspräsidien wurde eine Vorauswahl der größeren hessischen Altablagerungen (> 10.000 m²) sowie ein Fragebogen zur Verfügung gestellt. Die Regierungspräsidien haben 42 Altablagerungen als prinzipiell geeignet angesehen. Zusätzlich wurden 5 Deponie-Standorte genannt, die sich in der Stilllegungs- oder Nachsorgephase befinden.
* Seit dem 1.1.2016 Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie