Erfassung von Altstandorten
Hinweise zur Branchenzuordnung und zur Erfassung von Betrieben
Bei der oft schwierigen Branchenzuordnung von abgemeldeten Betrieben aus den Gewerberegistern im Rahmen der Altstandorterfassung gibt es Hilfe: das "Alphabetische Verzeichnis zur Klassifikation der Wirtschaftszweige 2003" enthält über 33.000 Stichworte und kann auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes kostenlos heruntergeladen werden (s. auch Hinweis im Handbuch "Branchenkatalog zur Erfassung von Altstandorten", S. 6/7).
Desweiteren ist bei der Auswertung der Gewerberegister zu beachten, dass möglichst nur potentiell altlastenrelevante Betriebe aufgenommen werden. Gehört der Betrieb zu einer Branche der Negativliste, ist klar, dass er nicht erfasst wird. Aber auch Betriebe, die zu Branchen der Positivliste gehören, müssen nicht immer erfasst werden. Dies ist i.d.R. der Fall, wenn es sich um kleingewerbliche Tätigkeiten oder Betriebe wie Bäckereien, Metzgereien, Schneidereien u. ä. handelt, bei denen im Gegensatz zu den entsprechenden Großbetrieben keine Altlastenrelevanz zu erwarten ist.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise im Handbuch "Erfassung von Altstandorten", S. 11, sowie im Handbuch "Branchenkatalog", S. 7 u. S. 39.