Auskunft über Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen
Betroffene Bürger und Bürgerinnen können bei den jeweiligen Regierungspräsidien Auskünfte aus der Altflächendatei anfordern. Nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz besteht grundsätzlich Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt. Die Weitergabe der Informationen wird allerdings eingeschränkt, wenn dadurch z.B. personenbezogene Daten offenbart würden. In diesem Fall ist eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers zur Übermittlung der Daten erforderlich.
Für eine Recherche im Fachinformationssystem Altflächen und Grundwasserschadensfälle FIS AG sind folgende Mindestinformationen notwendig:
- Bei Altablagerungen:
Gemeinde, Ortsteil, Hoch- u. Rechtswert - Bei Altstandorten / Schädlichen Bodenveränderungen:
Gemeinde, Ortsteil, Straße, Hausnummer
Die Auskünfte werden kreisweise von den zuständigen Abteilungen der Regierungspräsidien erteilt. Sie sind in der Regel gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach dem Aufwand berechnet.
Anfragen richten Sie bitte schriftlich an:
Landkreise | Zuständiges Regierungspräsidium
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Lkr. Groß-Gerau | Regierungspräsidium Darmstadt |
Wetteraukreis | Regierungspräsidium Darmstadt
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Hochtaunuskreis | Regierungspräsidium Darmstadt
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Lkr. Gießen | Regierungspräsidium Gießen |
Stadt Kassel, Lkr. Kassel | Regierungspräsidium Kassel |
Lkr. Fulda | Regierungspräsidium Kassel |