Schattenwurf von Windenergieanlagen
Am Tag können durch den Schattenwurf von Windenergieanlagen störende Lichtimmissionen entstehen. Insbesondere der periodische Wechsel von Licht und Schatten wird als besonders störend empfunden. Der Umgang mit diesem Effekt ist in der LAI-Veröffentlichung „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windkraftanlagen“ (WKA-Schattenwurfhinweise) von 2019 [4] festgelegt.
Um den Schattenwurf von Windenergieanlagen zu bestimmen, wird die astronomisch maximale Beschattungsdauer anhand des Sonnenstands ermittelt. Dies erfolgt durch Berechnungen des Schattenwurfs im Tages- und Jahresverlauf der Sonne mithilfe eines speziellen Schattenwurfprogramms. Zur Durchführung dieser Berechnungen sind folgende Parameter erforderlich:
- Die genaue Position der Windenergieanlage (Breiten- und Längengrad) sowie ihre Gesamthöhe über dem Meeresspiegel.
- Die Beschaffenheit der umgebenden Geländeformation.
Mit den genannten Parametern kann die Schattenlänge der Windenergieanlage für jeden Sonnenstand berechnet werden. Der theoretische Beschattungsbereich wird im Norden durch den niedrigsten Sonnenstand am 21. Dezember und im Süden durch den höchsten Sonnenstand am 21. Juni begrenzt. Im Osten und Westen wird die Belästigungsgrenze aufgrund des Schattenkontrasts festgelegt.
Liegt ein Immissionsort innerhalb des verschatteten Bereichs, so muss ermittelt werden, wie lange das Gebäude dem Schattenwurf ausgesetzt ist. Eine Zeitdauer der Beschattung von mehr als 30 Minuten pro Tag oder 30 Stunden im Jahr wird als erhebliche Belästigung eingestuft. Zur Berechnung des Schattenwurfes, finden Sie hier eine detaillierte Beschreibung.
Eine Reduzierung der Immissionen durch Schattenwurf kann durch gezielte Abschaltungen der Windenergieanlagen erfolgen. Sobald die zulässige Beschattungsdauer erreicht ist, schaltet eine Steuereinheit die Windenergieanlage bei Sonnenschein ab. Die Abschaltzeiten müssen dokumentiert und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.