Zuständigkeiten
Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) ist die zuständige Behörde in Hessen für die Grundsatzfragen der 26. BImSchV.
Die Regierungspräsidien bzw. die Kommunen werden als zuständige Behörde bei der Planung und Änderung von Hoch-, Niederfrequenz und Gleichstromanlagen beteiligt.
Bei Beschwerden über bestehende Anlagen kann das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) auf Betreiben der Regierungspräsidien Darmstadt,Gießen und Kassel Messungen der elektromagnetischen Felder vornehmen und die Ergebnisse beurteilen.
Die Bundesnetzagentur ist bei allen Vorhaben des Stromnetzausbaus (Bundesbedarfsplan), die sich über mehrere Bundesländer oder ins Ausland erstrecken, die verfahrensführende Behörde und ist somit u. a. zuständig für die Planfeststellung dieser Stromtrassen. Eine Übersicht über den Stand des jeweiligen Verfahrens finden Sie hier.
Die Bundesnetzagentur ist darüber hinaus zuständig für die Überprüfung von Funkanlagen, d. h. sie prüft, ob die Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern im Umfeld von Funkanlagen eingehalten werden. Die Messergebnisse sind hier frei einsehbar.