Umweltindikatoren Hessen
Abfallaufkommen
- Siedlungsabfälle (nur Haus- und Sperrmüll), einwohnerbezogen [kg/(E*a)] [1]
Bedeutung
Der Verbrauch nicht erneuerbarer Ressourcen ist ein globales Problem mit regionalen Ursachen und Folgen. Ein beständig zu hoher Verbrauch an Ressourcen (z. B. Rohstoffe, Energie), deren zu wenig effiziente Nutzung bei wirtschaftlichen Aktivitäten und nicht optimierte Stoffkreisläufe können bei gleichzeitig zu geringer Substitutions- oder Regenerationsrate zu Ressourcenmangel führen.
Mit der Herstellung und der Verteilung von Produkten werden insbesondere Rohstoffe wie Erdöl und Metalle sowie Energie verbraucht. Nach dem Gebrauch der Produkte sind diese als Abfall zu entsorgen (Sammlung, Verwertung, Beseitigung). Insbesondere bei der Abfallbehandlung sind Stofffreisetzungen in die Umweltmedien zu besorgen.
Der Indikator beschreibt den Bereich des Konsums und den daraus resultierenden Entsorgungsbedarf, der von jedem Einzelnen unmittelbar beeinflusst werden kann.
Definition
Siedlungsabfall im Sinne dieser Definition ist die Summe der Fraktionen Hausmüll (20 03 01) und Sperrmüll (20 03 07).
Im Sinne dieser Definition sind:
- Hausmüll:
Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr mittels eines bestimmten Behältersystems eingesammelt und der weiteren Entsorgung zugeführt werden. - Sperrmüll:
Abfälle aus Haushaltungen einschließlich Geschäftsmüll, die aufgrund ihrer Größe nicht über die v. g. Behälter abgefahren werden und daher separat entsorgt werden.
Das Siedlungsabfallaufkommen wird auf die Einwohnerzahl normiert angegeben (Bevölkerung am 31.12. des Jahres).
Für die duale Abfallentsorgung (betrifft die Abfallfraktionen Papier, Pappe, Kartonagen, Behälterglas und Leichtverpackungen) wurde aufgrund der Entsorgungsstruktur und der zugehörigen Nachweispflichten die eindeutige Zuordnung zu den Ländern immer schwieriger, so dass keine Berechnung mehr möglich ist. Der Indikator berücksichtigt somit keine Wertstoffe.
Datenquelle
Das Hessische Statistische Landesamt führt auf der Grundlage des Umweltstatistikgesetzes jährlich eine Erhebung über Art, Menge und Verbleib der Haushaltsabfälle durch, die der öffentlich-rechtlichen Entsorgung angedient werden, einschließlich der Verpackungen, die von Rücknahmesystemen gemäß Verpackungsverordnung eingesammelt wurden. Diese Erhebung ist Datengrundlage für den Indikator. Die Einwohnerzahl wird zum 31.12. des jeweiligen Jahres festgestellt. Der Zensus 2011 führte zu einer Bevölkerungsfortschreibung, die für alle Datensätze durch eine Nachberechnung berücksichtigt ist. Die Indikatorendaten werden vom Arbeitskreis Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder (AK UGRdL) zusammengefasst.
[1] Dieser Indikator gehört zu einem gemeinsamen Satz von 25 umweltspezifischen Nachhaltigkeitsindikatoren (Umweltindikatoren) des Bundes und der Länder, der erstmals im Jahr 2004 von der Umweltministerkonferenz (UMK) beschlossen wurde. Die Länderinitiative Kernindikatoren (LiKi) kümmert sich um die Entwicklung, Pflege und Dokumentation dieser Indikatoren.