Umweltindikatoren Hessen
Ökologische Landwirtschaft
- Anteil der Flächen mit ökologischer Landwirtschaft an der landwirtschaftlich genutzten Fläche [%] [1]
Bedeutung
Im ökologischen Landbau kommt dem Boden besondere Bedeutung zu. Die Steigerung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit durch Kulturmaßnahmen, die die Gesetzmäßigkeiten der Bodenregeneration und die langen Zeiten der Bodenbildung beachten, ist Grundlage einer dauerhaften Ertragsfähigkeit und damit nachhaltiger Wirtschaftsweise. Der konsequente Verzicht auf den Einsatz naturfremder chemisch synthetischer Hilfsmittel schont die Gewässer und trägt zur Vielfalt der Arten und Lebensgemeinschaften bei. Die Verordnung EG-Öko-VO beinhaltet die Grundregeln des ökologischen Landbaus und gibt in der Europäischen Union einen einheitlichen Standard für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel sowohl pflanzlicher als auch tierischer Herkunft vor.
Definition
Der Indikator gibt den Anteil der ökologisch bewirtschafteten Flächen in Hessen an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche an. Grundlage hierfür ist die EG-Öko-VO 834/2007 ("Verordnung (EWG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen"). Die Daten bis 2007 wurden von der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (ZMP), die Daten ab 2008 werden vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) jährlich etwa im Juli für das Vorjahr veröffentlicht. Diesen liegen länderaufgeschlüsselte Angaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur ökologisch bewirtschafteten Fläche zugrunde, die von den Kontrollbehörden der Länder jährlich an die BLE gemeldet werden. Bei Betrieben, die laut EG-Öko-VO 834/2007 nur einen Teil ihrer Fläche ökologisch bewirtschaften, wird nur diese Teilfläche berücksichtigt.
Datenquelle
Die Daten für die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche sind bis 1999 dem Agrarbericht der Bundesregierung entnommen und werden seit 2000 beim Statistischen Bundesamt geführt.
[1] Dieser Indikator gehört zu einem gemeinsamen Satz von 25 umweltspezifischen Nachhaltigkeitsindikatoren (Umweltindikatoren) des Bundes und der Länder, der erstmals im Jahr 2004 von der Umweltministerkonferenz (UMK) beschlossen wurde. Die Länderinitiative Kernindikatoren (LiKi) kümmert sich um die Entwicklung, Pflege und Dokumentation dieser Indikatoren.