Umweltindikatoren Hessen
Naturschutzflächen
- Anteil der bundeseinheitlich streng geschützten Gebiete des Naturschutzes an der Landesfläche [%] [1]
Bedeutung
Um die biologische Vielfalt nachhaltig zu sichern, sind ausreichend große Flächen erforderlich, auf denen sich die Natur ohne belastende Eingriffe des Menschen entfalten kann – streng geschützte Gebiete mit "Vorrang für Natur". Die Ausweisung von Schutzgebieten gehört deshalb zu den wichtigsten Instrumenten des Naturschutzes. Ihr Flächenanteil sagt etwas aus über die Aktivitäten des Landes zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Existenzmöglichkeiten für empfindliche Arten und Biotope und ist somit ein Maßnahmenindikator. Allerdings macht der Indikator keine Aussagen zur Qualität der Gebiete.
Definition
Erfasst wird der Anteil der bundeseinheitlich streng geschützten Gebiete des Naturschutzes an der Landesfläche, die vorrangig dem Arten- und Biotopschutz dienen. Die Angabe erfolgt als Flächenanteil in Prozent. In die Berechnung werden folgende Flächen einbezogen:
- Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz)
- Nationalparke gemäß § 24 BNatSchG (nur Kern- und Pflegezonen, die wie NSG geschützt sind)
- Biosphärenreservate gemäß § 25 BNatSchG (nur Kern- und Pflegezonen, die wie NSG geschützt sind).
Wenn sich verschiedene Schutzkategorien überschneiden, wird der mehrfach geschützte Flächenanteil nur einmal mitgezählt. Die Definition berücksichtigt nur Kategorien, die im Bundesnaturschutzgesetz definiert und insofern bundesweit einheitlich vorgegeben sind. Die Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (sogenannte FFH-Gebiete) werden nicht berücksichtigt, soweit sie nicht Naturschutzgebiet, Nationalpark oder Biosphärenreservat sind. Das Naturschutzgesetz sieht in § 33 (2) vor, dass die Länder die in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung eingetragenen Gebiete nach Landesrecht unter Schutz stellen sollen; der Status als FFH-Gebiet allein begründet noch keinen hinreichenden Schutz gegenüber jedermann. Eine fortschreitende rechtliche Sicherung der FFH-Gebiete durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet, Nationalpark oder Biosphärenreservat kann sich daher auch in Zukunft in einer Veränderung des Indikators widerspiegeln.
Datenquelle
Die Landesfläche wird nach dem Amtlichen Liegenschaftsbuch angegeben. Die geforderten Flächenangaben für die streng geschützten Gebiete des Naturschutzes werden dem NATUREG (Naturschutzregister) mit dem jeweiligen Stichtag 31.12. eines Jahres entnommen und vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) berechnet.
[1] Dieser Indikator gehört zu einem gemeinsamen Satz von 25 umweltspezifischen Nachhaltigkeitsindikatoren (Umweltindikatoren) des Bundes und der Länder, der erstmals im Jahr 2004 von der Umweltministerkonferenz (UMK) beschlossen wurde. Die Länderinitiative Kernindikatoren (LiKi) kümmert sich um die Entwicklung, Pflege und Dokumentation dieser Indikatoren.