Umweltindikatoren Hessen
Artenvielfalt und Landschaftsqualität
- Bestandsentwicklung repräsentativer Arten; Index zum Ziel 2020 [2020 = 100 %] [1]
Bedeutung
Ein großer Teil der Fläche in Hessen wird intensiv genutzt. Hinzu kommen flächendeckend stoffliche Einträge. Der Indikator beschreibt zusammenfassend, wie sich diese Einflüsse auf die Artenvielfalt und Landschaftsqualität der nicht besonders geschützten Normallandschaft auswirken und wie sich der Landschaftszustand über die Zeit verändert hat bzw. weiter verändert. Die Bestandsentwicklung repräsentativer Vogelarten zeigt stellvertretend die Bestandsentwicklung vieler anderer Arten, die Qualität von Biotopen und die Eignung der Landschaft als Lebensraum an.
Die ausgewählten Arten reagieren sensibel auf Veränderungen der Flächennutzungen und lassen deshalb Aussagen zur Nachhaltigkeit der Nutzung zu.
Während der Indikator „Streng geschützte Gebiete des Naturschutzes“ sich auf ausgewiesene Schutzgebiete bezieht, gibt der Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ wichtige ergänzende Hinweise zum Zustand der Landschaftsteile in Hessen, die nicht unter Schutz gestellt sind, jedoch von erheblicher Bedeutung für den Erhalt der Artenvielfalt sind.
Definition
Der Indikator macht eine Aussage zum Zustand der Normallandschaft; damit ist die genutzte und nicht besonders geschützte Landschaft gemeint, die über 90 % der Fläche Deutschlands ausmacht. Dargestellt wird die quantitative Bestandsentwicklung repräsentativer Vogelarten in Hessen, die diese Normallandschaft bewohnen, d.h. es werden Arten ausgewählt, deren Bestandsentwicklung i.d.R. nicht durch besondere Artenschutzmaßnahmen beeinflusst ist und die repräsentativ sind für die wichtigsten Lebensräume der Normallandschaft: Agrarland (Ackerland, Grünland), Wälder, Siedlungen sowie Binnengewässer.
Für jeden dieser Hauptlebensraumtypen wird ein Teilindikator gebildet (arithmetisches Mittel der Indices der einbezogenen Arten). Der Gesamtindikator setzt sich aus den Teilindikatoren, gewichtet nach ihrem Flächenanteil in Hessen, zusammen.
Es werden Arten ausgewählt, die auf Veränderungen der Flächennutzungen sensibel reagieren und deshalb Aussagen zur Nachhaltigkeit der Nutzung zulassen. Die meisten Arten sind weit verbreitet. Für jeden Hauptlebensraumtyp werden sowohl für das ökologische Spektrum als auch hinsichtlich der Raumstruktur Arten ausgewählt, die für verschiedene Untertypen charakteristisch sind. Es werden nur Arten einbezogen, für die verlässliche geschätzte oder hochgerechnete Daten vorliegen.
In einem vereinfachten Delphi-Verfahren wurden unter Federführung der ehemaligen Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland (seit 1.1.2022 ist die Staatliche Vogelschutzwarte ein Dezernat des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie) gemeinsam mit Fachornithologen die Grundlagen für die Berechnung des Indikators für Hessen erarbeitet. Folgende Vogelarten wurden für Hessen ausgewählt und Zielwerte für diese Arten für das Jahr 2020 festgelegt:
- Agrarland: Braunkehlchen, Bekassine, Feldlerche, Goldammer, Kiebitz, Neuntöter, Rebhuhn, Rotmilan, Steinkauz
- Wälder: Grauspecht, Hohltaube, Kleiber, Mittelspecht, Schwarzspecht, Schwarzstorch, Sumpfmeise, Waldlaubsänger, Weidenmeise
- Siedlungen: Dohle, Gartenrotschwanz, Girlitz, Hausrotschwanz, Haussperling, Mauersegler, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Türkentaube
- Binnengewässer: Eisvogel, Haubentaucher, Knäkente, Rohrammer, Teichrohrsänger, Wasseramsel, Wasserralle, Zwergtaucher
Als Bezugsgröße für eine Normierung der Bestandsverläufe der Indikatorarten dient die artspezifische Bestandsgröße. Der Zielwert von 100 % im Jahr 2020 ist der artspezifische Wert, den Experten aus populationsbiologischer Sicht für erreichbar halten unter der Voraussetzung, dass ab sofort
- alle verbindlichen Naturschutzbestimmungen eingehalten werden,
- Land- und Forstwirtschaft sowie Siedlung, Industrie und Verkehr sich zügig in Richtung auf eine nachhaltige Nutzung entwickeln.
Datenquelle
Als Datenquelle werden diverse laufende Monitoringprogramme laut Monitoringkonzept der Staatlichen Vogelschutzwarte genutzt. Die Berechnungen erfolgen durch den Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA).
[1] Dieser Indikator gehört zu einem gemeinsamen Satz von 25 umweltspezifischen Nachhaltigkeitsindikatoren (Umweltindikatoren) des Bundes und der Länder, der erstmals im Jahr 2004 von der Umweltministerkonferenz (UMK) beschlossen wurde. Die Länderinitiative Kernindikatoren (LiKi) kümmert sich um die Entwicklung, Pflege und Dokumentation dieser Indikatoren.