Minderungsmaßnahmen
Grundsätzlich lassen sich Erschütterungseinwirkungen entweder durch organisatorische oder durch physikalische Maßnahmen reduzieren.
Organisatorische Maßnahmen können zum Beispiel die Verlegung von erschütterungsintensiven Arbeiten sein. Erschütterungsintensive Arbeiten im Nachtzeitraum können beispielsweise am Tag (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) durchgeführt werden. Auch durch eine alternative Platzierung der Erschütterungsquellen innerhalb des Betriebsgeländes möglichst weit entfernt vom kritischen Immissionsort können die Erschütterungseinwirkungen am Immissionsort deutlich reduziert werden. In der Regel verringern sich die Erschütterungen mit Erhöhung des Abstandes.
Physikalische Maßnahmen lassen sich grundsätzlich in drei Kategorien einteilen. Dies sind Maßnahmen am Emittenten, am Ausbreitungsweg und am Immissionsort selbst.
Maßnahmen am Emittenten:
Bei erschütterungsmindernden Maßnahmen ist es am effektivsten, die dynamischen Lasten an der Quelle zu reduzieren. Dies geschieht meist über eine Entkopplung der Erschütterungsquellen vom Untergrund, z. B. durch Elastomerlager oder Ähnlichem. Auch durch die Änderung der Arbeitsfrequenz der Geräte bzw. bei Sprengungen durch die Änderung der Sprengparameter lassen sich die Erschütterungen reduzieren.
Maßnahmen auf dem Ausbreitungsweg:
Der Ausbreitungsweg kann z. B. durch Schlitzwände im Erdreich unterbrochen und dadurch Erschütterungsimmissionen reduziert werden. Diese Methode hat im Wesentlichen bei oberflächennahen Ausbreitungen eine Wirkung.
Maßnahmen am Immissionsort:
In der Regel werden nur bei neu errichteten Gebäuden Minderungsmaßnahmen durchgeführt. Hier wird das Gebäude gegenüber den Erschütterungseinwirkungen entkoppelt. Eine beschränkte Möglichkeit bietet bei Bestandsgebäuden der Einsatz von Schwingungstilgern, die durch die Erzeugung von Gegenschwingungen zu einer Reduktion der Erschütterungsimmissionen führen können.