Wiesbaden, 07. November 2022 – An der Probe eines Nutztierrisses von Ende Oktober wurde Wolfs-DNA festgestellt, wie das wildtiergenetische Labor der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung in Gelnhausen dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) nun mitgeteilt hat. Dabei handelt es sich um den Riss eines Schafes bei Ober-Mörlen im Wetteraukreis. Die Genotypisierung der DNA-Probe steht noch aus. Sollte diese erfolgreich sein, ließen sich darüber Rückschlüsse auf das entsprechende Individuum ziehen. Mit dem neuen Fall wurden im Jahr 2022 bisher insgesamt acht von Wölfen verübte Nutztierschäden in Hessen dokumentiert, dabei wurden neun Nutztiere getötet.
Hintergrund
In Hessen oder länderübergreifend gab es im Monitoringjahr 2021/2022 fünf nachgewiesene Wolfsterritorien. In ganz Hessen ist außerdem mit durchziehenden Wölfen zu rechnen. Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter sind daher dazu aufgerufen, ihre Tiere sachgerecht zu schützen. Zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen berät der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Informationen zu Fördermöglichkeiten gibt es bei der Landwirtschaftsverwaltung des jeweiligen Landkreises. Seit dem 3.11.2022 gilt in Hessen die überarbeitete Richtlinie Weidetierschutz.
Tierhalterinnen und Tierhalter können unter bestimmten Voraussetzungen für nachweislich von Wölfen verursachte Schäden an Nutztieren einen finanziellen Ausgleich erhalten. Dafür ist ein amtlicher Nachweis erforderlich. Rissverdachtsfälle sollten innerhalb von 24 Stunden an das Wolfszentrum Hessen (WZH) am HLNUG gemeldet werden. Die amtliche Wolfhotline (0641 2000 95 22) ist hierfür montags bis sonntags und an Feiertagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb der Sprechzeiten sollten die für den Landkreis zuständigen Wolfsberater und Wolfsberaterinnen kontaktiert werden, die Liste findet sich auf der Homepage des HLNUG. Die Abwicklung der Ausgleichszahlung im Schadensfall läuft über die jeweiligen Regierungspräsidien.
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