Wiesbaden, 12.08.2022 – Durch die genetische Analyse einer Kotprobe aus dem Gebiet um Schotten konnte eine neue Wölfin in Hessen nachgewiesen werden. Die Wölfin mit dem Laborkürzel GW2812f ist ein bisher unbekanntes Individuum. Die Kotprobe stammt aus dem Bereich des derzeit erloschenen Territoriums der „Ulrichsteiner“ Wölfin GW1166f.
Zusätzlich wurde ein weiterer Wolfsnachweis bei Spangenberg im Schwalm-Eder-Kreis erbracht. Dort wurde Wolfs-DNA an einem toten Kalb nachgewiesen. Die Genotypisierung der DNA-Probe steht derzeit noch aus. Sollte diese erfolgreich sein, ließen sich darüber Rückschlüsse auf das Individuum ziehen. Es handelt sich um den zweiten durch einen Wolf verursachten, amtlich bestätigten Nutztierschaden in Hessen in diesem Jahr.
Im dortigen Umfeld sind Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter dazu aufgerufen, ihre Tiere sachgerecht zu schützen. Zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen berät der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Tierhalterinnen und Tierhalter können für nachweislich von Wölfen verursachte Schäden an Nutztieren einen finanziellen Ausgleich erhalten.
Weitere Informationen: hlnug.de/wolf