Wiesbaden, 19. April 2023 – Artenvielfalt ist ein wichtiger Bestandteil einer lebenswerten und gesunden hessischen Umwelt. Landwirtschaftsbetriebe, die bunte Blumenwiesen erhalten, leisten daher einen wertvollen Beitrag für die Biodiversität. Dieser Einsatz soll nun durch ein neues Förderprogramm belohnt werden. Anstatt wie bisher eine Entschädigung für die Einhaltung von Bewirtschaftungsauflagen bereitzustellen, erfolgt die Honorierung nun ergebnisorientiert: Betriebe bekommen eine Förderprämie für diejenigen Flächen ausgezahlt, auf denen sie mindestens vier repräsentative Arten nachweisen können.
Für diese sogenannten „Kennarten“ liegt nun eine bildreiche Broschüre mit dem Titel „Kennart?- Erkenn ich! - Bestimmungshilfe für hessische Kennarten der Öko-Regelung 5“ vor. Landwirtinnen und Landwirte werden durch diese bei der Fördermittelbeantragung unterstützt. Sie hilft nicht nur dabei, die jeweiligen Arten zu bestimmen, sondern erläutert auch die Abgrenzung zu ähnlich aussehenden Pflanzen, welche die Förderkriterien nicht erfüllen. Zusätzlich finden sich Hinweise zur korrekten Erfassung und Dokumentation gemäß den aktuellen Fördervoraussetzungen.
Die Broschüre wurde in Kooperation des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) mit dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) gemeinsam mit dem Projekt „Schaf schafft Landschaft“ der Universität Kassel erarbeitet.
In der ersten Woche nach der Veröffentlichung der Broschüre war die Nachfrage auf die gedruckten Exemplare so groß, dass diese bereits vergriffen sind – ein Nachdruck wird gerade geplant. Bis dahin finden Sie die Broschüre digital unter https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/naturschutz-und-landwirtschaft und https://llh.hessen.de/unternehmen/agrarpolitik-und-foerderung/.