Wiesbaden, 04.12.2023 – Das Wolfszentrum Hessen im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) informiert über die nun vorliegenden Ergebnisse des hessischen Wolfsmonitorings sowie der Begutachtung von Nutztierschäden im Oktober:
Im Rahmen des hessischen Wolfsmonitorings wurden in den vergangenen fünf Wochen zwei Totfunde von Wölfen aufgenommen. Bei dem ersten Fund handelt es sich um das Skelett des Rüden GW3501m, welches am 28.10.2023 von einem amtlichen Wolfsberater bei Ludwigsau gefunden wurde. Der Rüde stammte aus dem Rudel Noord-Veluwe in Gederland in den Niederlanden und wurde am 7. Mai 2023 das erste Mal in Deutschland in der Nähe von Lippetal in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen. Die Identifizierung des Individuums und die Bestimmung der Herkunft erfolgte über einen Zahn des Tieres im Zentrum für Wildtiergenetik der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung. Für eine weiterführende Untersuchung wird das Skelett in das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin überführt. Die Untersuchung beinhaltet auch die Ermittlung der Todesursache, sofern dies anhand des vorhandenen Skeletts möglich ist.
Ein weiterer toter Wolf wurde dem Wolfszentrum Hessen am 6. November 2023 von der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld gemeldet. Das Tier war bei einem Zusammenstoß mit einem PKW auf der Autobahn A5 bei Alsfeld tödlich verunglückt. Anhand einer Gewebeprobe wurde festgestellt, dass es sich bei dem verendeten Wolf um den Rüden GW3276m aus dem Territorium Braunlage in Niedersachsen handelt. Der erste Nachweis des Individuums erfolgte in dem Herkunftsterritorium am 28.02.2023. Der Kadaver wird wie das aufgefundene Skelett in das IZW zur weiteren Untersuchung überführt.
Eine weitere Neuigkeit gibt es aus dem Territorium Butzbach: Der Rüde GW2554m, welcher seit März 2022 in dem Gebiet nachgewiesen wurde, hat eine Gefährtin bekommen. Die Wölfin GW2619f wurde im August und Oktober dieses Jahres ebenfalls genetisch in dem Gebiet nachgewiesen. Bereits im Mai waren zwei Wölfe gemeinsam auf einem Bild mittels einer privaten Fotofalle in dem Gebiet erfasst worden. Der Bildnachweis allein reichte nach bundesweit geltenden Monitoringstandards allerdings nicht aus, um den Status des Territoriums zu dem damaligen Zeitpunkt von „Einzelwolf“ auf „Paar“ zu ändern. Die nun vorliegenden genetischen Nachweise, welche sich in räumlicher Nähe zueinander befinden sowie ein weiteres Fotofallenbild von zwei Kaniden führen nun dazu, dass sich der Status für das laufende Monitoringjahr 2023/2024 des Territorium Butzbachs auf „Paar“ ändert. Aus welchem Herkunftsterritorium die Wölfin stammt, ist unklar.
Im Oktober haben in Hessen nachweislich zwei Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere stattgefunden. Beide Fälle ereigneten sich im Landkreis Fulda in der Gemeinde Ehrenberg. Dabei sind insgesamt drei Schafe getötet und eines verletzt worden. In einem der beiden Fälle konnte an den Schafen die DNA der Wölfe GW3092f und GW3222m sichergestellt werden. In dem weiteren Fall wurde die DNA der Wölfin GW3092f nachgewiesen. In beiden Fällen wurde ein Schadensausgleich gemäß der hessischen Richtlinie „Weidetierschutz“ über das Regierungspräsidium Kassel ausgezahlt.
In einem weiteren Fall vom 27. Oktober 2023 wurde in der Gemeinde Waldeck ein Kalb tot aufgefunden. An dem bereits stark genutzten Kadaver konnten keine genetischen Spuren eines Wolfes gesichert werden. Allerdings wurde in unmittelbarer Nähe zu dem Kadaver Kot sichergestellt, welcher im Zentrum für Wildtiergenetik im Senckenberg Institut analysiert wurde. Die DNA-Analyse ergab hier das Ergebnis „Wolf“ mit dem Haplotyp HW01. Gemäß bundesweitgeltender Monitoringstandards werden der Nutztierschaden und der Kotfund als ein Ereignis zusammengefasst, weshalb der Nutztierschaden auch als gesicherter Wolfsnachweis gewertet wird.
Da in ganz Hessen jederzeit mit durchziehenden Wölfen zu rechnen ist, sind Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter dazu aufgerufen, unbedingt für einen sachgerechten Schutz ihrer Tiere zu sorgen. Dies reduziert das Risiko eines Übergriffs deutlich und vermeidet, dass Wölfe lernen, Nutztiere als leicht zugängliche Nahrungsquelle einzuordnen. Zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen berät der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Informationen zu Fördermöglichkeiten gibt es bei der Landwirtschaftsverwaltung des jeweiligen Landkreises. Seit April 2023 ist in ganz Hessen eine landesweite Förderung von Schaf-, Ziegen- und Damwildhaltungen möglich. Ausführliche Informationen zu der Richtlinie sind auf der Homepage der WI-Bank zusammengestellt.
Rissverdachtsfälle sollten weiterhin innerhalb von 24 Stunden über die Wolfshotline gemeldet werden. Die amtliche Wolfshotline (0641 2000 95 22) ist hierfür montags bis sonntags sowie an Feiertagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb der Sprechzeiten sollten die für den Landkreis zuständigen ehrenamtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater direkt kontaktiert werden. Die Liste mit den Kontaktdaten ist auf der Homepage des WZH einsehbar.
Tierhalterinnen und Tierhalter können unter bestimmten Voraussetzungen für nachweislich von Wölfen verursachte Schäden an Nutztieren einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Abwicklung der Ausgleichszahlung läuft über die jeweiligen Regierungspräsidien.
Weitere Informationen:
https://wolfsmonitoring.hlnug.de