Wiesbaden, 01.09.2023 – Das Wolfszentrum Hessen im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) informiert über die nun vorliegenden Ergebnisse des hessischen Wolfsmonitorings sowie der Begutachtung von Nutztierschäden aus dem Juli:
Auch im laufenden Monitoringjahr hat es wieder Nachwuchs bei den in Hessen lebenden Wölfen gegeben. Der erste Nachweis dafür wurde nun im Territorium Rüdesheim erbracht: Im Hinterlandswald im Rheingau-Taunus-Kreis sind zwei Wolfswelpen in die Fotofalle des HLNUG getappt. Damit gilt das Territorium Rüdesheim für das laufende Monitoringjahr als bestätigt. Mit dem neuen Reproduktionsnachweis ist es nun das dritte Jahr in Folge, dass es in dem Territorium nachweislich Nachwuchs gegeben hat. Das dort lebende Wolfspaar ist bereits seit dem Monitoringjahr 2020/2021 in der Region sesshaft. Insgesamt wurden mit den zwei neuen Welpen innerhalb von drei Monitoringjahren sechs Welpen im Rudel bei Rüdesheim nachgewiesen.
In der Regel sind in einem Territorium nur die Elterntiere dauerhaft sesshaft. Die Jungtiere wandern im Alter von 10 bis 22 Monaten ab, um einen Geschlechtspartner und ein eigenes Territorium zu finden. Auf ihrer Wanderung können sie weite Strecken zurücklegen, teilweise bis zu 80 km am Tag. Zwei Welpen, möglicherweise dieselben, die von der HLNUG-Fotofalle erfasst wurden, wurden außerdem auf einem Video einer privaten Fotofalle festgehalten. Interessierte können das Video auf der Homepage des WZH unter der Rubrik Fotonachweise anschauen.
Zum jetzigen Zeitpunkt konnten mit dem Rüdesheimer Territorium im laufenden Monitoringjahr 2023/2024 vier der sechs Territorien aus dem vorherigen Monitoringjahr bestätigt werden: Spangenberg in Nordhessen, Butzbach in Mittelhessen sowie Wildflecken auf einem Truppenübungsplatz in der Rhön.
Ein Jahr im Wolfsmonitoring bezieht sich immer auf den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres und orientiert sich damit an der Biologie der Wölfe, die Anfang Mai ihre Welpen zur Welt bringen. Alle ausgewiesenen Territorien müssen in einem neuen Monitoringjahr durch einen genetischen Nachweis der sesshaften Tiere oder einen Reproduktionsnachweis erneut bestätigt werden. Wird ein Territorium im jeweiligen Monitoring-Zeitraum nicht bestätigt, gilt es als erloschen.
Hat es in einem Territorium bereits Nachwuchs gegeben, kann eine erneute Reproduktion in den Folgejahren nicht mehr nur über einen Genetiknachweis erbracht werden. Zwar kann anhand der Genetik festgestellt werden, wer die Eltern eines Nachkommen sind und aus welchem Territorium das Tier stammt, allerdings kann anhand der Genetik nicht festgestellt werden, in welchem Jahr das Tier geboren wurde. Dies ist beispielsweise im Territorium Wildflecken der Fall: Hier wurde Anfang Juni anhand einer Genetikprobe ein weiterer Nachkomme von dem dort ansässigen Rudel nachgewiesen (Pressemitteilung vom 02.08.2023). Ob das Tier allerdings dieses Jahr geboren wurde oder bereits im letzten Jahr und bloß vom Monitoring nicht erfasst wurde, kann nicht nachvollzogen werden. Daher sind Bilder von Welpen bzw. Jungtieren zum Nachweis von Reproduktionen von besonderer Bedeutung.
In Hessen haben im Juli nachweislich sechs Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere im Main-Kinzig-Kreis stattgefunden. Dabei wurden insgesamt eine Ziege und sechs Schafe getötet und zwei weitere Schafe verletzt. Bei allen sechs Fällen konnte die DNA der Wölfin GW3092f sichergestellt werden, die erstmals im April dieses Jahres in Hessen nachgewiesen wurde. Aus welchem Elternterritorium das Tier stammt ist nicht bekannt. Bei fünf der sechs Fälle waren die Weidetiere gemäß Weidetierschutzrichtlinie nicht ausreichend geschützt.
Da in ganz Hessen jederzeit mit durchziehenden Wölfen zu rechnen ist, sind Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter dazu aufgerufen, unbedingt für einen sachgerechten Schutz ihrer Tiere zu sorgen. Dies reduziert das Risiko eines Übergriffs deutlich und vermeidet, dass Wölfe lernen, Nutztiere als leicht zugängliche Nahrungsquelle einzuordnen. Zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen berät der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Informationen zu Fördermöglichkeiten gibt es bei der Landwirtschaftsverwaltung des jeweiligen Landkreises. Seit April 2023 ist in ganz Hessen eine landesweite Förderung von Schaf-, Ziegen- und Damwildhaltungen möglich. Ausführliche Informationen zu der Richtlinie sind auf der Homepage der WI-Bank zusammengestellt.
Rissverdachtsfälle sollten weiterhin innerhalb von 24 Stunden über die Wolfshotline gemeldet werden. Die amtliche Wolfhotline (0641 2000 95 22) ist hierfür montags bis sonntags sowie an Feiertagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb der Sprechzeiten sollten die für den Landkreis zuständigen ehrenamtlichen Wolfsberater und Wolfsberaterinnen direkt kontaktiert werden. Die Liste mit den Kontaktdaten ist auf der Homepage des WZH einsehbar.
Tierhalterinnen und Tierhalter können unter bestimmten Voraussetzungen für nachweislich von Wölfen verursachte Schäden an Nutztieren einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Abwicklung der Ausgleichszahlung läuft über die jeweiligen Regierungspräsidien.
Weitere Informationen:
hlnug.de/wolf
https://wolfsmonitoring.hlnug.de
https://www.hlnug.de/dossiers/wolfsmonitoring
https://llh.hessen.de/tier/herdenschutz/