Wiesbaden, 02.08.2023 – Das Wolfszentrum Hessen im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie informiert über die nun vorliegenden Ergebnisse des hessischen Wolfsmonitorings sowie der Begutachtung von Nutztierschäden aus dem Juni:
Anfang Juni konnte ein weiterer Nachkomme des Rudels, welches auf dem Truppenübungsplatzes Wildflecken grenzübergreifend zu Bayern sesshaft ist, genetisch nachgewiesen werden. Der Genetiknachweis des Rüden GW3519m gelang über die Analyse einer Kotprobe, die auf dem Truppenübungsplatz in der Rhön aufgefunden wurde. Insgesamt sind damit fünf Nachkommen aus dem Rudel genetisch erfasst.
In Hessen haben im Juni nachweislich zwei Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere stattgefunden. Die Übergriffe ereigneten sich im Main-Kinzig-Kreis sowie im Landkreis Fulda. Dabei wurden insgesamt zwei Schafe getötet und ein Schaf verletzt. An dem toten Schaf im Landkreis Fulda konnte die DNA des Rüden GW3179m festgestellt werden. Das Tier ist ein Nachkomme aus dem Territorium Wildflecken, welches bereits mehrfach im Landkreis Fulda sowie im Main-Kinzig-Kreis nachgewiesen wurde. In dem zweiten Fall konnte zwar ebenfalls Wolfs-DNA gesichert werden, allerdings war eine Genotypisierung und somit der Nachweis eines konkreten Individuums nicht möglich.
Darüber hinaus wurde auch ein im Mai gemeldetes Rinderkalb aus dem Odenwaldkreis mit hinreichender Sicherheit durch einen Wolf getötet. Der Fall konnte erst im Juni abschließend bewertet werden, da an dem Kalb selbst keine DNA-Spuren eines Wolfes gesichert werden konnten. Da die Spurenlage vor Ort allerdings auf die Beteiligung eines Wolfes hingedeutet hat, wurde der Fall mit der Kategorie „Wolf mit hinreichender Sicherheit“ bewertet. Diese Kategorie dient dazu, dass Weidetierhaltende auch dann die Möglichkeit haben, eine Billigkeitsleistung zu beantragen, wenn keine Wolfs-DNA nachgewiesen wurde, aber der pathologische Bericht des Landeslabors Hessen oder die äußeren Umstände der Auffindesituation für die Beteiligung eines Wolfes sprechen.
Wichtig dabei ist, dass diese Kategorie nur im Bereich der Schadensbewertung Anwendung findet und kein gesicherter Wolfsnachweis im Sinne der bundesweitgeltenden Monitoringstandards ist.
Rissverdachtsfälle sollten weiterhin innerhalb von 24 Stunden über die Wolfshotline gemeldet werden. Die amtliche Wolfhotline (0641 2000 95 22) ist hierfür montags bis sonntags sowie an Feiertagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb der Sprechzeiten sollten die für den Landkreis zuständigen ehrenamtlichen Wolfsberater und Wolfsberaterinnen direkt kontaktiert werden. Die Liste mit den Kontaktdaten ist auf der Homepage des WZH einsehbar.
Tierhalterinnen und Tierhalter können unter bestimmten Voraussetzungen für nachweislich von Wölfen verursachte Schäden an Nutztieren einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Abwicklung der Ausgleichszahlung läuft über die jeweiligen Regierungspräsidien.
Da in ganz Hessen jederzeit mit durchziehenden Wölfen zu rechnen ist, sind Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter dazu aufgerufen, unbedingt für einen sachgerechten Schutz ihrer Tiere zu sorgen. Dies reduziert das Risiko eines Übergriffs deutlich und vermeidet, dass Wölfe lernen, Nutztiere als leicht zugängliche Nahrungsquelle einzuordnen. Zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen berät der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Informationen zu Fördermöglichkeiten gibt es bei der Landwirtschaftsverwaltung des jeweiligen Landkreises. Seit April 2023 ist ganz Hessen als Wolfspräventionsgebiet ausgewiesen und somit eine landesweite Förderung von Schaf-, Ziegen- und Damwildhaltungen möglich. Ausführliche Informationen zu der Richtlinie sind auf der Homepage der WI-Bank zusammengestellt.
Weitere Informationen:
https://wolfsmonitoring.hlnug.de
https://www.hlnug.de/dossiers/wolfsmonitoring
https://llh.hessen.de/tier/herdenschutz/