Wiesbaden, 04.07.2023 – Das Wolfszentrum Hessen im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie informiert über hessische Wolfsereignisse aus den Monaten Mai und Juni:
Seit Ende Juni können Wolfshinweise wie beispielsweise Sichtungen oder wolfsähnlicher Kot über ein Meldeportal online an das Wolfszentrum Hessen übermittelt werden. Das Meldeportal ist über die Homepage des WZH oder über den Link wolfsmonitoring-hessen.de zu erreichen. Die Hinweise werden vom WZH nach bundesweitgeltenden Monitoringstandards ausgewertet und kategorisiert. Die gesicherten Wolfsnachweise bilden die Grundlage dafür, das Wolfsvorkommen in Hessen zu dokumentieren und Territorien, in denen sesshafte Wölfen leben, auszuweisen. Alle gesicherten Wolfsnachweise werden auf der Homepage des WZH veröffentlicht und fortlaufend aktualisiert.
Rissverdachtsfälle sollten weiterhin innerhalb von 24 Stunden über die Wolfshotline gemeldet werden. Die amtliche Wolfhotline (0641 2000 95 22) ist hierfür montags bis sonntags sowie an Feiertagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb der Sprechzeiten sollten die für den Landkreis zuständigen ehrenamtlichen Wolfsberater und Wolfsberaterinnen direkt kontaktiert werden. Die Liste mit den Kontaktdaten ist auf der Homepage des WZH einsehbar.
In Hessen haben im Mai nachweislich drei Angriffe von Wölfen auf Nutztiere stattgefunden. Die Übergriffe ereigneten sich in den Landkreisen Werra-Meißner, Main-Kinzig-Kreis sowie Hochtaunus. Dabei wurden insgesamt 16 Schafe und 2 Stück Damwild getötet.
In allen drei Fällen gelang die Genotypisierung der DNA-Probe, so dass der jeweilige Verursacher festgestellt werden konnte.
An dem Nutztierschaden im Hochtaunuskreis in der Gemeinde Wehrheim wurde die DNA des Rüdens GW2554m festgestellt. Der Rüde wurde bereits im Jahr 2022 mehrfach in dem Gebiet nachgewiesen und gilt dort als sesshaft.
Die DNA der Wölfin GW3092f wurde am 12.Mai an dem Nutztierschaden im Main-Kinzig-Kreis in Schlüchtern nachgewiesen. Die Wölfin wurde damit das zweite Mal in Hessen genetisch erfasst. Der erste Nachweis gelang über einen Wildtierriss am 5. April ebenfalls im Main-Kinzig-Kreis im Gutsbezirk Spessart.
An den toten Schafen in Waldkappel im Werra-Meißner-Kreis wurde die Wölfin GW 3221f nachgewiesen. Die Wölfin wurde im April dieses Jahres das erste Mal in Hessen an einem Wildtierriss genetisch erfasst.
Tierhalterinnen und Tierhalter können unter bestimmten Voraussetzungen für nachweislich von Wölfen verursachte Schäden an Nutztieren einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Abwicklung der Ausgleichszahlung läuft über die jeweiligen Regierungspräsidien.
Da in ganz Hessen jederzeit mit durchziehenden Wölfen zu rechnen ist, sind Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter dazu aufgerufen, unbedingt für einen sachgerechten Schutz ihrer Tiere zu sorgen. Dies reduziert das Risiko eines Übergriffs deutlich und vermeidet, dass Wölfe lernen, Nutztiere als leicht zugängliche Nahrungsquelle einzuordnen. Zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen berät der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Informationen zu Fördermöglichkeiten gibt es bei der Landwirtschaftsverwaltung des jeweiligen Landkreises. Seit April 2023 ist ganz Hessen als Wolfspräventionsgebiet ausgewiesen und somit eine landesweite Förderung von Schaf-, Ziegen- und Damwildhaltungen möglich. Ausführliche Informationen zu der Richtlinie sind auf der Homepage der WI-Bank zusammengestellt.
Weitere Informationen:
https://wolfsmonitoring-hessen.de/index.php/login