Wiesbaden, 05.06.2023 – Das Wolfszentrum Hessen im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie informiert über hessische Wolfsereignisse aus den Monaten April und Mai:
In Hessen haben im April nachweislich sechs Angriffe von Wölfen auf Nutztiere stattgefunden. Die Übergriffe ereigneten sich in den Landkreisen Werra-Meißner, Vogelsberg, Rheingau-Taunus sowie Hochtaunus. Dabei wurden insgesamt 14 Schafe und ein Rinderkalb getötet und vier weitere Schafe verletzt. Drei Schafe gelten noch als vermisst. In vier Fällen konnte mithilfe der Genotypisierung der DNA-Probe der jeweilige Verursacher festgestellt werden. Im Rheingau-Taunus-Kreis wurden die beiden Übergriffe durch die Fähe GW3059f verübt. Die Fähe ist ein Nachkomme aus dem Rüdesheimer Rudel, welches im Rheingau-Taunus-Kreis seit dem Monitoringjahr 2020/2021 sesshaft ist.
An einem der beiden Übergriffe in Nordhessen wurde die DNA der Fähe GW3221f nachgewiesen. Die Fähe wurde Mitte April erstmalig in Hessen genetisch erfasst. Der erste Nachweis gelang über eine DNA-Probe, die an einem Wildtierriss genommen wurde. Aus welchem Territorium das Tier ursprünglich stammt ist derzeit noch unklar.
Auch der Rüde GW3222m wurde Ende März erstmalig in Hessen an einem Nutztierriss nachgewiesen. An dem Nutztierriss im April im Vogelsbergkreis wurde er nun zum wiederholten Male genetisch erfasst. Der Rüde stammt aus dem Territorium Flechtinger Höhenzug in Sachsen-Anhalt.
Darüber hinaus wurde im April eine weitere Wölfin erstmalig in Hessen bestätigt: Die Fähe GW3199f stammt ursprünglich aus Brandenburg und wurde nun an einem Wildtierriss bei Rasdorf im Landkreis Fulda genetisch erfasst.
Details zu den Nutztierübergriffen sowie zu allen gesicherten Wolfsnachweisen können auf der Homepage des Wolfszentrums Hessen eingesehen werden. Hier werden außerdem alle Rissverdachtsfälle aufgelistet und fortlaufend aktualisiert.
Mit den neuen Fällen wurden im laufenden Kalenderjahr 2023 neunzehn Wolfsübergriffe auf Nutztiere in Hessen nachgewiesen. Im Jahr 2022 wurden insgesamt elf von Wölfen verübte Nutztierschäden in Hessen dokumentiert.
Rissverdachtsfälle sollten innerhalb von 24 Stunden an das WZH am HLNUG gemeldet werden. Die amtliche Wolfhotline (0641 2000 95 22) ist hierfür montags bis sonntags sowie an Feiertagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb der Sprechzeiten sollten die für den Landkreis zuständigen ehrenamtlichen Wolfsberater und Wolfsberaterinnen direkt kontaktiert werden. Die Liste mit den Kontaktdaten ist auf der Homepage des WZH einsehbar. Tierhalterinnen und Tierhalter können unter bestimmten Voraussetzungen für nachweislich von Wölfen verursachte Schäden an Nutztieren einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Abwicklung der Ausgleichszahlung läuft über die jeweiligen Regierungspräsidien.
Da in ganz Hessen jederzeit mit durchziehenden Wölfen zu rechnen ist, sind Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter dazu aufgerufen, unbedingt für einen sachgerechten Schutz ihrer Tiere zu sorgen. Dies reduziert das Risiko eines Übergriffs deutlich und vermeidet, dass Wölfe lernen, Nutztiere als leicht zugängliche Nahrungsquelle einzuordnen. Zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen berät der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Informationen zu Fördermöglichkeiten gibt es bei der Landwirtschaftsverwaltung des jeweiligen Landkreises. Seit April 2023 ist ganz Hessen als Wolfspräventionsgebiet ausgewiesen und somit eine landesweite Förderung von Schaf-, Ziegen- und Damwildhaltungen möglich. Ausführliche Informationen zu der Richtlinie sind auf der Homepage der WI-Bank zusammengestellt.
Weitere Informationen:
hlnug.de/wolf
https://www.hlnug.de/dossiers/wolfsmonitoring
https://llh.hessen.de/tier/herdenschutz/