Wiesbaden, 04.01.2024 – Das Wolfszentrum Hessen im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) informiert über die nun vorliegenden Ergebnisse des hessischen Wolfsmonitorings sowie der Begutachtung von Nutztierschäden im November:
Im November haben in Hessen nachweislich drei Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere stattgefunden. Die Fälle ereigneten sich in den Landkreisen Fulda, Lahn-Dill sowie Rheingau-Taunus. Insgesamt wurden bei den Übergriffen vier Schafe und eine Ziege getötet. Ein weiteres Schaf gilt als vermisst. In allen drei Fällen konnte Wolfs-DNA sichergestellt werden. Mithilfe der sogenannten Genotypisierung gelang es dem Zentrum für Wildtiergenetik des Senckenberg Instituts auch die einzelnen Individuen nachzuweisen. Demnach ist der Übergriff im Lahn-Dill-Kreis auf die Wölfin GW2479f zurückzuführen. Das Tier gilt seit dem Monitoringjahr 2022/2023 in dem Bereich als sesshaft. Im Rheingau-Taunus-Kreis wurde die Wölfin GW3059f nachgewiesen. Sie ist ein Nachkomme aus dem Territorium Rüdesheim, in welchem seit 2020/2021 ein Wolfspaar sesshaft ist. Das Paar hat im Jahr 2022 den ersten hessischen Wolfsnachwuchs bekommen. Im Landkreis Fulda wurde das Wolfspaar GW3222m und GW3092f zum wiederholten Male an einem Nutztierschaden nachgewiesen. Das Paar wurde schon mehrfach in den Grenzregion Hessen- Bayern genetisch erfasst.
In zwei der drei Fälle waren die Tiere zum Zeitpunkt des Übergriffs nicht ausreichend geschützt.
Da in ganz Hessen jederzeit mit durchziehenden Wölfen zu rechnen ist, sind Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter dazu aufgerufen, unbedingt für einen sachgerechten Schutz ihrer Tiere zu sorgen. Dies reduziert das Risiko eines Übergriffs deutlich und vermeidet, dass Wölfe lernen, Nutztiere als leicht zugängliche Nahrungsquelle einzuordnen. Zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen berät der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Informationen zu Fördermöglichkeiten gibt es bei der Landwirtschaftsverwaltung des jeweiligen Landkreises. Seit April 2023 ist in ganz Hessen eine landesweite Förderung von Schaf-, Ziegen- und Damwildhaltungen möglich. Ausführliche Informationen zu der Richtlinie sind auf der Homepage der WI-Bank zusammengestellt.
Rissverdachtsfälle sollten weiterhin innerhalb von 24 Stunden über die Wolfshotline gemeldet werden. Die amtliche Wolfshotline (0641 2000 95 22) ist hierfür montags bis sonntags sowie an Feiertagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb der Sprechzeiten sollten die für den Landkreis zuständigen ehrenamtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater direkt kontaktiert werden. Die Liste mit den Kontaktdaten ist auf der Homepage des WZH einsehbar.
Tierhalterinnen und Tierhalter können unter bestimmten Voraussetzungen für nachweislich von Wölfen verursachte Schäden an Nutztieren einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Abwicklung der Ausgleichszahlung läuft über die jeweiligen Regierungspräsidien.
Weitere Informationen:
https://wolfsmonitoring.hlnug.de