Wiesbaden, 28.05.2024 – Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen öffnen auch viele hessische Badeseen ihre Pforten für die ersehnte Badesaison. Doch bevor man sich ins erfrischende Nass stürzt, lohnt ein Blick auf die Qualität der Gewässer. Alle Badegewässer wurden im vergangenen Jahr analog der Badegewässerverordnung ordnungsgemäß beprobt, so dass alle Badeseen eine Einstufung von der EU erhalten haben. Die erfreuliche Nachricht: Die EU-Kommission hat die Einstufung aller EU-Badegewässer für 2023 veröffentlicht, und Hessen zeigt ein beeindruckendes Ergebnis! Von den 61 hessischen EU-Badegewässern wiesen 57 eine „ausgezeichnete“ hygienische Qualität auf, während die restlichen vier als „gut“ bewertet wurden. Kein Gewässer wurde als „ausreichend“ oder „mangelhaft“ eingestuft. Zu beachten ist jedoch, dass es trotz einer auf dieser Basis ermittelten „ausgezeichneten“ oder „guten“ hygienischen Gewässerqualität zu Ereignissen im See kommen kann, die eine Nutzung als Badegewässer einschränken können. So kann es etwa zu einem starken Auftreten von Blaualgen (Cyanobakterien) kommen. Solche Ereignisse wirken sich jedoch nicht auf die hygienische Einstufung aus.
Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) gibt auf seiner Webseite badeseen.hlnug.de einen Überblick darüber, welche Seen bereits geöffnet sind und wann diese im Spätsommer wieder schließen, außerdem sind dort die Einstufungen der einzelnen Seen sowie weitere Informationen zu finden. Auch veröffentlichen hier die Gesundheitsämter die aktuellen Messungen und stellen gegebenenfalls Hinweise zu den jeweiligen Badeseen ein.
Um der Bevölkerung ein unbeschwertes Badeerlebnis zu ermöglichen, arbeitet das HLNUG eng mit den zuständigen Gesundheitsämtern zusammen. Die offiziellen EU-Badestellen an Seen und Talsperren werden nach der EU-Badegewässer-Richtlinie und der hessischen Badegewässerverordnung überwacht, um eine unbedenkliche Nutzung sicherzustellen. Vor Beginn der für jede Badestelle einzeln festgelegten Badesaison und danach mindestens im monatlichen Abstand wird das Wasser von den örtlich zuständigen Gesundheitsämtern der Landkreise oder der kreisfreien Städte auf die Bakterien Escherichia coli und Intestinale Enterokokken untersucht. Hierbei handelt es sich um Indikatorkeime für fäkale Verunreinigungen. Außerdem wird von den zuständigen Gesundheitsämtern beobachtet, ob es während der Badesaison zur Massenvermehrung von Blaualgen (Cyanobakterien) kommt, da diese bei Kontakt zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Menschen führen können.
Als genereller Hinweis zur Unfallvermeidung und zur Abschätzung eines möglichen Massenaufkommens von Blaualgen kann folgende Faustregel angewandt werden: Wenn man bis zu den Knien im Wasser steht und seine Füße nicht sehen kann, sollte man besser auf das Baden verzichten. Auch grünlich-blaue Schlieren auf dem Wasser oder ein unangenehmer Geruch können Warnzeichen sein, die es zu beachten gilt.
Ansprechpartner zur Freigabe, Nutzung oder Schließung von Seen und zu Maßnahmen bei Beeinträchtigungen sind die örtlichen Betreiber der Badestellen und das zuständige Gesundheitsamt. Die Kontaktdaten sind im Serviceportal badeseen.hlnug.de für jeden See unter „Allgemeine Informationen“ zu finden.
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