Blühende Landschaften sind ein schöner Anblick und lassen uns Menschen bei Stress Ruhe finden, vor allem aber bieten sie zahlreichen Tieren einen Lebensraum. In Zeiten des globalen Artenschwunds kommt dem Erhalt von Lebensräumen immer größere Bedeutung zu. Seit letztem Jahr gibt es deshalb eine neue Fördermöglichkeit für Landwirte, die „Öko-Regelung 5“. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat zur Unterstützung bei der Beantragung dieser Fördergelder gemeinsam mit dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) und dem Projekt „Schaf schafft Landschaft“ der Universität Kassel die zweite Fassung der Publikation „Kennart? Erkenn ich! Bestimmungshilfe für hessische Kennarten der Öko-Regelung 5“ entwickelt.
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