Grenzwertüberschreitungen Feinstaub (PM10)
Informationen zu den Feinstaub-Grenzwerten
Seit dem 1. Januar 2005 sind für die Komponente Feinstaub (PM10) die anspruchsvollen Grenzwerte der "39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz" gültig. Die einzuhaltenden Werte sind
- ein Jahresmittelwert von 40 µg/m3 als Maß für die Langzeitbelastung und
- ein Tagesmittelwert von 50 µg/m3 mit 35 zulässigen Überschreitungen pro Jahr als Maß für die Kurzzeitbelastung.
Der Jahresmittelwert für Feinstaub wurde in den vergangenen Jahren an allen hessischen Luftmessstationen eingehalten.
Der Tagesmittelwert von 50 µg/m3 stellt für die Kurzzeitbelastung durch Feinstaub ein wesentlich empfindlicheres Maß dar, welches zu überwachen ist. Die Anzahl der Überschreitungen im laufenden Jahr werden in der oben angegebenen Tabelle täglich aktualisiert.
Messwertüberschreitungen der vergangenen Jahre:
2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010,