Methodenbezeichnung | Nitratrückhaltevermögen des Bodens |
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Methoden-ID | 19 |
Bearbeiter | Klaus Friedrich & Thomas Vorderbrügge |
Eingangsdaten | FK-Horizont TRD FK-dB |
Kennwerte | NRV (Stufe) |
Stand | 1997 |
Quellen | AG Boden (1982): Bodenkundliche Kartieranleitung. 3. Auflage; Hannover. AG Boden (1994): Bodenkundliche Kartieranleitung. 4. Auflage; Hannover. HLUG (2003): Kennwerttabellen Boden HLUG (2002): Erfassungsstandard Boden |
Erläuterung Ausbringen von Gülle mittels Schleppschläuchen - ein Beitrag zur standortgemäßen Bewirtschaftung |
Die Verlagerung von Nitrat mit dem Sickerwasser wird als ausschlaggebender
Faktor einer Grundwassergefährdung angesehen. Sie steigt mit der Sickerwasserrate,
die sich vor allem aus dem jährlichen Wasserbilanzüberschuss ergibt
und verringert sich mit der Verweildauer des Wassers im Boden sowie dem dadurch
vermehrten Nitratentzug durch die Pflanzen. Die Verweildauer hängt vor
allem von der Feldkapazität ab, die für den durchwurzelbaren Bodenraum
betrachtet werden muss. Die Austragsgefährdung wird bei stauwasserbeeinflussten Standorten durch komplexe Standortbedingungen (potenzielle Denitrifikation, längere Verweilzeit des Stauwassers im Wurzelraum und einen nicht quantifizierbaren seitlichen Nitrateintrag bzw. -austrag) besonders beeinflusst. In tonreichen Böden, die zur Bildung von Trockenrissen neigen, kann es trotz hoher Feldkapazität nach längeren Trockenzeiten zu einer Nitratverlagerung kommen. Derartige Böden (Pelosole, Terrae Fuscae) sind im Hinblick auf den Grundwasserschutz gesondert zu beurteilen. Böden aus organogenen Substraten zeichnen sich grundsätzlich durch ein hohes Rückhaltevermögen aus. Aufgrund ihres erhöhten Mineralisationspotenzials ist aber eine Gefährdung des Grundwassers (z.B. nach einer Melioration) nicht auszuschließen. |
Maßnahmen |
Durch Maßnahmen des Boden- und Gewässerschutzes sowie durch die
Planung sollten die Flächen mit sehr geringem bis geringem Nitratrückhaltevermögen
extensiv durch Land- und Forstwirtschaft bewirtschaftet werden. Gesetzliche
Grundlagen hierfür finden sich im Bundes-Bodenschutzgesetz, dem Bundes-Naturschutzgesetz
und dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz sowie dem Naturschutzgesetz. Leitbilder der Planung ergeben sich aus der Definition der "Guten fachlichen Praxis" gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz sowie den Grundlagen einer standortgemäßen Bewirtschaftung. Beispielhaft sind folgende Maßnahmen zur Umsetzung einer standortgemäßen Bewirtschaftung geeignet:
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