Seen und Badegewässer
Die Seen in Hessen sind überwiegend nicht natürlichen Ursprungs, sondern künstlich durch Menschenhand geschaffen. Diese sind häufig Abgrabungsseen, die durch die vorherige Rohstoffgewinnung von z. B. Kies oder Sand in den Auen- und Flusslandschaften - Baggerseen - oder von Kohle im Tagebauverfahren - Tagebauseen - entstanden sind. Während die Baggerseen meistens nur vergleichsweise geringe Eingriffstiefen in den Untergrund aufweisen und daher thermisch ungeschichtet sind, können Tagebauseen große Tiefen haben und deshalb in der Sommerzeit häufig thermisch geschichtet sein.
Andere Seen sind Teile von Fließgewässern, die aus wasserwirtschaftlichen Gründen, etwa des Hochwasserschutzes oder der Niedrigwassererhöhung, aufgestaut sind und infolge der limnologischen Eigenschaften als See betrachtet werden. Die beiden großen Talsperren an der Eder und der Diemel sind tiefe, thermisch geschichtete Talsperren, die betrieben werden, um bei Bedarf den Wasserstand in der Weser für die Schifffahrt zu erhöhen.
Hinzu kommen Altrheinseen, die eine ein- oder auch zweiseitige Anbindung an den Rhein haben. Diese Seen sind als natürliche Seen zu betrachten.
Monitoring Seen
Hessen besitzt 15 Seen mit einer Fläche von mehr als 50 ha. Da diese überwiegend einen künstlichen Ursprung haben, müssen sie sich nach ihrer Entstehung erst über einen längeren Zeitraum stabilisieren, bevor sie nach den Kriterien der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bzw. nach der Oberflächengewässerverordnung untersucht und im Hinblick auf ihr ökologisches Potenzial bewertet werden können. Die einzige Qualitätskomponente, die in diesen WRRL-Seen Hessens sinnvoll anzuwenden ist, ist die biologische Qualitätskomponente Phytoplankton (Algen der Freiwasserzone). Die Bewertung erfolgt innerhalb der jeweiligen Seetypen, die zuvor definiert worden sind. Als unterstützende Komponente zur Bewertung dienen weiterhin allgemeine physikalisch-chemische Kriterien wie der Phosphorgehalt und die Sichttiefe.
In Hessen sind derzeit 11 Seen zwingend nach den Grundsätzen der WRRL zu untersuchen, zu bewerten und zu bewirtschaften. Diese Seen werden in einem zeitlichen Abstand zwischen drei und sechs Jahren anhand der Biokomponente Phytoplankton bewertet. Die Bewertung der WRRL-Seen ist im WRRL-Viewer abrufbar.
Die restlichen vier Seen mit einer Fläche von mehr als 50 ha werden nicht gemäß WRRL untersucht. Bei drei dieser Seen handelt es sich um Baggerseen, die sich noch im Abbau befinden (Langener Waldsee, Riedsee Biblis) bzw. der Abbau noch nicht lange genug beendet wurde (Tagebau Gombeth), sowie um eine Talsperre (Krombachtalsperre), die größtenteils in Rheinland-Pfalz liegt und deshalb von diesem Bundesland gemäß WRRL untersucht wird. Diese vier Seen befinden sich jedoch mit den 11 WRRL-Seen sowie allen sonstigen zu untersuchenden Seen auch in einem gesonderten Gütemessprogramm (siehe Downloads rechte Spalte).
Für die Badeseen ist das Erstellen eines Badegewässerprofils erforderlich. In diesem werden eine Vielzahl von unterschiedlichen Parametern der jeweiligen Seen dargestellt. Hierfür werden Badessen regelmäßig durch das HLNUG u.a. auf Nährstoffe im Wasser untersucht.
Insgesamt werden deshalb zusätzlich zu den WRRL-Untersuchungen derzeit 114 Seen (15 Seen > 50 ha und 99 Seen < 50 ha) im Rahmen eines hessischen Gütemessprogramms regelmäßig untersucht. Die Untersuchungen erfolgen hierbei anhand der Trophiekriterien - also der Biomasse der Algen, der Sichttiefe und des Nährstoffgehaltes - um daraus die Trophieklasse nach Vorgaben der LAWA (Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Wasser) zu ermitteln. Die Beprobung weiterer Seen ist abhängig von ihrer Nutzung, dem öffentlichen Interesse und möglichen besonderen Belastungen.
Aktuelle Messergebnisse finden Sie zusätzlich in unseren Gewässerkundlichen Jahresberichten.
Badegewässer
In Hessen sind über 60 Badegewässer offiziell gemeldet, die nach den Qualitätskriterien der Badegewässerverordnung Hessen mit Änderungen (28.11.2013) zu überwachen und zu bewerten sind. Für die Überwachung der Badeseen sind die örtlichen Gesundheitsämter zuständig, die die Badestellen kurz vor und während der Badesaison mindestens im monatlichen Abstand hinsichtlich der hygienischen Kriterien, d. h. im Hinblick auf mikrobielle Indikatorkeime untersuchen bzw. untersuchen lassen. Die Untersuchungsergebnisse werden vor Ort und auf der hessischen Badeseen-Internetseite veröffentlicht. Auf den einzelnen Seiten finden Sie zudem noch viele weitere Informationen zu den Badegewässern Hessens.